Plakataktionen

Art. 15 GG

In letzter Zeit hat die Berliner Bürgerbewegung „Deutsche Wohnen & Co. Enteignen“ mit der Forderung, große Wohnkonzerne zu vergesellschaften, für erhebliches Aufsehen gesorgt. Der Name der Bürgerbewegung ist hierbei etwas irreführend:
Im Unterschied zur Enteignung werden bei der Vergesellschaftung Dinge in Gemeineigentum überführt. Es geht um eine Zweckbestimmung, die dem Allgemeinwohl, also der gesamten Bevölkerung dienen soll.

Polizeigewalt

Polizeibeamt*innen wenden täglich sog. unmittelbaren Zwang an. Wenn sie hierbei die gesetzlichen Grenzen überschreiten, machen sie sich gem. § 340 StGB wegen Körperverletzung im Amt strafbar. Die Anklagequote diesbezüglicher Delikte liegt bei 2% (im Vergleich zu anderen Delikten: etwa 20%), rund 90% der Verfahren werden eingestellt.

§ 219 a StGB

Wir wollen in der gesellschaftspolitischen Debatte rund um § 219 a StGB zum Denken anregen: Was genau stellt § 219 a StGB unter Strafe? Wann ist Werbung iSd § 219 a StGB grob anstößig? Wie ist die Norm in das Regelungskonzept der §§ 218 ff. StGB einzuordnen?