Frauen im Recht

 

Wir brauchen mehr weibliche Vorbilder!

 

In regelmäßigen Abständen möchten wir Euch im WS19/20 starke Juristinnen vorstellen. Frauen, die ihren Weg gegangen sind, allen Widerständen zum Trotz. Frauen, die eindrucksvolles geleistet haben und sich in der männerdominierten Welt behaupteten, sich einsetzten, widersetzten und durchsetzten – teils noch heute. Frauen, die die Welt ein wenig gerechter machen. Frauen, die uns beeindrucken und denen womöglich nicht die Wertschätzung zu Teil wurde, die ihnen gebührt. Diese Frauen möchten wir in den Fokus rücken und ihnen eine Plattform bieten. Juristinnen, die uns als weibliches Vorbild dienen können.

 

 

Hintergrund:

 

Auch wenn heute gut 50% der Jura Studierenden weiblich sind, sind es bei den Professoren nur knapp über 15%. „Als Fach mit langer Tradition hat die Rechtswissenschaft ein besonderes Standesbewusstsein entwickelt, das durch die jahrhundertelange männliche Dominanz geprägt ist und zu einer besonderen Schließung des Faches geführt hat“ (Schultz 2018). Erst zu Beginn des 20. Jhd. wurden Frauen zum Rechtswissenschaftlichen Studium zugelassen. Doch aufgrund patriarchaler Geschlechterbilder wurde erst 1924 die erste Frau in der Justiz eingestellt und zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. 1930 erfolgte die erste Habilitation. Im Nationalsozialismus, dessen Staatsideologie auf Männlichkeit basierte, wurden Frauen aus der Juristerei verdrängt. Erst 1965 wurde in Westdeutschland die erste Professorin zugelassen. In der Adenauerära hatte das konservative Gesellschaftsbild die Frauen weiterhin vom Jurastudium ferngehalten. Erst in den 1990er Jahren entwickelte es sich zu einem Frauenstudium. Noch heute bekommen einige Studierende keine weiblichen Lehrenden zu Gesicht, sodass Student*innen keine weiblichen Rollenvorbilder haben. (Schultz, U. u. a., 2018. De jure und de facto: Professorinnen in der Rechtswissenschaft: Geschlecht und Wissenschaftskarriere im Recht 1. Aufl., Baden-Baden: Nomos. S. 472f)

 

 

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